Text von Mittwoch, 20. November 2002
Marburg * (FJH/pm)
Wer nicht aufpasst, der darf möglicherweise im Neuen Jahr keine Kleinlaster mehr steuern. Die bisherige Klasse 2 wird beim neue EU-Führerschein durch die Klasse C ersetzt. Alte Führerscheine gelten vom Neujahrstag an nicht mehr unbedingt für die neue Klasse. Darauf wies die Straßenverkehrsbehöde des Landkreises Marburg-Biedenkopf am Mittwoch (20. November) hin. Führerscheininhaber der Klasse 2, die am 1. Januar 1999 bereits 50 Jahre alt waren, dürfen seit dem 1. Januar 2001 Tonnen keine Fahrzeuge der Klasse 2 mehr fahren. Ihre Fahrerlaubnis können sie aber noch bis zum 31. Dezember 2002 prüfungsfrei umtauschen. Nach diesem Termin ist die alte Klasse 2 endgültig verfallen und kann nur durch eine erneute Prüfung wiedererlangt werden. Zu diesem Umtausch sind ein des Hausarztes und ein Gutachten Zeugnis über die Sehfähigkeit durch einen Augenarzt, einen Betriebs- oder Arbeitsmediziner über die Eignung für die Klasse CE mit vorzulegen. Antrag und Gutachten müssen spätestens bis zum Jahresende bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen. Wer seine alte Klasse 2 nicht getauscht hat und zu den Tonnen genannten Geburtsjahrgängen gehört, darf ab dem 1. Januar 2003 mit seinem Führerschein nur noch Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren. Alle anderen Inhaber der Klasse 2 dürfen bis zu Ihrem 50. Geburtstag uneingeschränkt fahren. Tonnen Danach haben sie maximal zwei Jahre Zeit, den Führerschein unter Vorlage der entsprechenden Eignungsgutachten umzutauschen. Für die restlichen Führerscheininhaber (Klasse 1 und 3) besteht nach wie vor keine Pflicht zum Umtausch. Wer sich allerdings oft im Ausland aufhält, sollte sich auch aus Gründen der besseren Lesbarkeit die neue Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat besorgen, da es in den Nachbarländern immer wieder Probleme mit den älteren Führerscheinen gibt. Im Rahmen des Umtausches bleiben die Berechtigungen erhalten, zum Beispiel weiterhin Lastwagen bis 7,5 Tonnen fahren zu dürfen. Umsonst ist der Umtausch allerdings nicht. Tonnen Er kostet 24 Euro. Anträge können bei der Fahrerlaubnisbehörde in Marburg und Biedenkopf gestellt werden. Dabei sollten der Personalausweis, ein aktuelles Passbild im Halbprofil ohne Kopfbedeckung und der bisherige Führerschein mitgebracht werden. |