Text von Freitag, 15. März 2002
Marburg * (FJH)
"Zu keinem Zeitpunkt ist das Leben so gefährdet und so schutzwürdig wie an seinen Rändern, zu seinem Anfang und zu seinem Ende." Mit diesem Satz führte Dekanin Helga Bundesmann-Lotz am Freitag (15. März) in der Lutherischen Pfarrkirche ins Thema ein. Die vom Arbeitskreis christlicher Kirchen und Gemeinden organisierte Podiumsdiskussion über "Sterbehilfe - Tod nach Plan?" versuchte unter Moderation der Fernsehjournalistin Dr. Luk Jochimsen eine vorsichtige Annäherung an den Umgang mit dem Sterben. Über die aktuelle Rechtslage in Deutschland informierte zunächst Prof. Dr. Georg Freund vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität. Eine Selbsttötung und damit auch jede Form der Beihilfe dazu ist hierzulande straffrei. Demgegenüber wird "Tötung auf Verlangen" nach Paragraph 216 des Strafgesetzbuchs mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft geahndet. SChmerzlinderung sei indes auch dann zulässig, wenn sie unabdingbar mit einer Verkürzung der Lebenserwartung verbunden ist. "Geben Sie mir die Spritze!" Diese Aufforderung haben Margarete Eidam vom St. Elisabeth-Hospiz und Irmgard Heá vom Tumorzentrum Marburg-Gieáen schon öfters gehört. Sie reagieren darauf aber nicht mit der gewünschten, sondern mit einer A anderen Art von Sterbehilfe: Sie wenden sich ihrem Gegenüber noch intensiver zu. Gemeinsam mit den jeweiligen Hausärzten betreibt man zudem eine kontinuierliche Schmerztherapie, die in Marburg nach Aussagen von Hess 98 % der Schmerzen lindern könne. Letztlich - so die Erfahrung der beiden Praktikerinnen - wollen alle Patienten leben. Würde die "Tötung auf Verlangen" in Deutschland straffrei gestellt, dann befürchtet der Moraltheologe Prof. Dr. Gerhard Stanke einen "Dammbruch". Am Ende könnte die Gesellschaft Druck auf Kranke und Alte machen, sie sollten ihrem Leben ein Ende setzen. Gerade die hohe psychologische Hemmschwelle beim Suizid h&aouml;t Freund für einen wichtigen Schutzmechanismus, warum Hilfe bei der Selbsttötung rechtlich folgenlos, die "Tötung auf Verlangen" aber strafbewehrt ist. In den Niederlanden werden beide gleichbehandelt. Die dortige Regelung stellte die niederl„ndische Gesundheitsethikerin Dr. Jeantine Lunshof vor. Demzufolge muss ein Artz dort vor der "Euthanasie" - wie die Holländer die "Sterbehilfe" offen nennen - den eindeutigen Willen des Patienten eergründet und einen zweiten Arzt hinzugezogen haben. Sie h&aouml;lt dieser Regelung für richtig, die vom Rest des Podiums aber abgelehnt wurde. Kein Mensch - so Eidam - habe das Recht, über das Lebensrecht eines anderen zu entscheiden. Dr. Bernhard Conrads, Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe, wies auf die schlimmen Erfahrungen der Deutschen mit der Euthanasie hin. Bei Behinderten müssten "alle Alarmglocken klingeln", wenn über das Lebensrecht dund ein menschenwürdiges Sterben diskutiert wird. Conrads griff das Bild von der "schiefen Ebene" auf, das der Frankfurter Philosoph Jürgen Habermas bei seinem Vortrag z über die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Alten Universität gebraucht hatte. Werde die "Tötung auf Verlangen" erlaubt, kämen die ethischen Grenzen der Gesellschaft wahrscheinlich bald ins Rutschen. Unsere Gesellschaft - da war sich das Podium einig - hat den Tod aus ihrem Alltag verdrängt und tabuisiert. Zu häufig - so die Feststellung des Marburger Medizinethikers und Arztes Dr. Friedrich Heubel - werden Sterbende in ihrer letzten Stunde alleingelassen. Dem treten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizbewegung entgegen. Eidam und Hess sehen es als ihre Aufgabe an, die Menschenwürde bis zum letzten Atemzug ihrer Patienten zu schützen. Die Massenabfertigung in den modernen Kliniken steht einem würdevollen nach Jochimsens Beobachtung entgegn. "Wir müssen das Sterben herausholen aus den Krankenhäusern, wohin wir es abgeschoben haben", forderte die pensionierte Fernsehdirektorin des Hessischen Rundfunks (HR). Sie hat ihren Vater vor seinem Tod aus dem Krankenhaus geholt und - gemeinsam mit ihrer Schwester - drei Wochen lang zu Hause gepflegt. Auf dem Totenschein steht nun "Gestorben im eigenen Hause." |