Text von Montag, 4. November 2002
Marburg * (kar/pm)
"Das ist der verdiente Lohn für unsere engagierte Arbeit", freut sich der Vorsitzende des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) Dr. Otto Hauck. Am Montag (4. November) hat die Bundesregierung dem Verband das Recht zugesprochen, Zielvereinbarungen mit Unternehmen und Behörden abzuschließen. Diese Zielvereinbarungen sollen dafür sorgen, dass das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz schrittweise umgesetzt wird. So soll die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben der Gesellschaft verwirklicht werden. Die Vereinbarungen können im Notfall auf dem Wege der Verbandsklage durchgesetzt werden. Verbände erhalten dieses Recht nur dann, wenn sie als kompetent und zuverlässig eingestuft werden. Der DVBS hat bereits eine Liste von Maßnahmen zusammengestellt, die es Blinden und Sehbehinderten ermöglichen, Sachgüter und Dienstleistungen selbständig zu nutzen. "Der DVBS hat sich in die Erarbeitung des Gesetzes aktiv eingebracht", erklärt Hauck. "Nun ist dafür gesorgt, dass wir unseren Forderungen mehr Nachdruck verleihen können." |