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Text von Donnerstag, 8. Januar 2004

> s o n s t i g e s<
  
 Richtige Reaktion: Verdächtige Abhebungen gemeldet 
 Marburg * (fjh/pm)
Eine verdächtige Beobachtung stellte sich im Nachhinein zwar als nicht strafrechtlich relevant heraus, allerdings deuteten die Gesamtumstände durchaus auch auf das Gegenteil hin. Eine polizeiliche Überprüfung war deswegen nicht nur angebracht, sondern durchaus notwendig.
Eine 51-jährige Marburgerin beobachtete am Dienstag (7. Dezember) gegen 16.40 Uhr zwei Männer beim Automaten eines Geldinstitutes. Sie hantierten dort mit mehreren EC-Karten, hoben von dem Geldautomaten mehrfach Geld ab und schrieben sich dabei Zahlen auf. Das gesamte Verhalten der ausländisch sprechenden Männer erschien verständlicherweise ungewöhnlich und verdächtig.
Die Zeugin meldete dies der Polizei, die beide Männer noch in der Bank antraf und überprüfte. Sie führten mittlerweile einen fünfstelligen Bargeldbetrag mit sich.
Es stellte sich heraus, dass es sich um Autohändler handelte, die berechtigterweise von ihren eigenen Konten das Geld abhoben. Sie häuften mehrere Geldbeträge passend zu verschiedenen Kaufverträgen in eine Klarsichthülle und notierten sich jede Abbuchung, um nicht durcheinanderzukommen. Alles hatte also, wie sich herausstellte, seine Richtigkeit.
 
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