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Text von Montag, 15. März 2004

 
Verbotener Dialer: KriPo ermittelt gegen Hanseatische Firma
  Marburg * (FJH/pm)
Gegen unrechtmäßige Gebührenabrechnungen geht die Kriminalpolizei Marburg vor. Sie bearbeitet bisher allerdings erst fünf Fälle, bei denen eine hanseatische Abrechnungsfirma Bewohnern des Landkreises Marburg-Biedenkopf zu Unrecht 69,95 Euro in Rechnung gestellt hat. Allerdings deuten verschiedene weitere Anrufe und die - nach bisherigen Erkenntnissen versandte - Zahl von 100.000 Rechnungen bundesweit auf wesentlich mehr Geschädigte hin.
Bereits am Dienstag (2. März) hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg. TP ) in Bonn dem Treiben der Firma "Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH" ein Ende gesetzt. Die Firma setzte Dialer mit Ortsnetz-Nummern ein und verschickte anschließend Rechnungen in Höhe von 69,95 Euro für angebliche Dienstleistungen. Die Reg.TP hat ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für die Zeit ab dem 15. August 2003 aus ausgesprochen.
Die RegTP hatte nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden ermittelt, dass die Hamburger Firma einen rechtswidrig eingesetzten Dialer verwandt hat, um Verbrauchern Beträge für eine angebliche Anmeldung zu einem "Internet-Service" in Rechnung zu stellen. Die Firma verlangte 69,95 Euro für die Möglichkeit, einen Monat lang ein Erotik-Internet-Portal zu nutzen. Der betreffende Dialer installierte sich entweder durch Anklicken eines Buttons auf einer Website, oder er wurde durch Anklicken eines Werbebanners aktiviert.
Das Programm beendete die bestehende Verbindung ins Internet und baute dann eine neue Verbindung mit einer 069´ er Vorwahl auf. Gleichzeitig wurden die Telefonnummer des Nutzers übertragen und seine Daten ausspioniert. Der User erhielt daraufhin eine Rechnung der Hamburger Firma über die 69,95 Euro.
Nach bisherigen Erkenntnissen der RegTP hat die Firma bereits mehr als 100.000 derartige Rechnungen versandt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgendes hin: Zwischen dem 15. August 2003 und dem 13. Dezember 2003 durften kostenpflichtige Dialer nur in den Rufnummergassen 0190 und 0900 betrieben werden. Seit dem 14. Dezember 2003 steht den kostenpflichtigen Dialern nur noch die Rufnummerngasse 0900-9 zur Verfügung. Alle anderen Dialer, die in anderen sogenannten Rufnummerngassen betrieben werden, sind rechtswidrig, betonte die Regulierungsbehörde. Verbraucher, die Rechnungen oder Mahnungen über die angeführten Rufnummern erhalten, sollten sich schriftlich an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4 in 53113 Bonn wenden.
Internetnutzer, die eine derartige unberechtigte Forderung erhalten haben, sollten zudem unbedingt per Einschreiben widersprechen und auf das Fehlen eines Vertrages mit der fordernden Firma hinweisen. Gleichzeitig sollte bei Verdacht des Betruges eine Anzeige wegen Computerbetrugs erstattet und dazu das Einwählprogramm als Beweismittel gesichert werden.
Das geht so weit, dass im konkreten Fall ein geschädigter Nutzer seinem angegriffenen PC zur Datensicherung der Polizei zur Verfügung stellen sollte. Die Polizei rät zudem, sich zur Vorbeugung oder bei einem Verdacht eingehend unter www.dialerschutz.de zu informieren. Konkrete Verhaltenshinweise finden Interessierte ferner bei der Bundesbehörde zur Regulierung der Telekommunikation und Post.
 
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