Text von Dienstag, 2. November 2004
Diebe und Hehler: Klauen als einträgliches Geschäft | ||
Marburg * (fjh/pm)
Zwei Ladendiebe sind innerhalb kürzester Zeit in einem Kaufhaus in der Innenstadt aufgeflogen. Das führte zu einer Vielzahl von Sicherstellungen. Beschlagnahmt hat die Polizei Geräte der Unterhaltungselektronik, Handys, DVD ´s, CD´s und andere Dinge. Außerdem führte die heiße Spur zu Ermittlungen gegen zwei weitere Männer wegen Hehlerei. Am Donnerstag (28. Oktober) fiel einem Kaufhausdetektiv ein junger Mann auf, der mehrere DVD´s und CD ´s unter seiner Jacke versteckte. Als der Detektiv ihn zur Rede stellte, rückte der 22-jährige Michelbacher die Ware im Wert von gut 100 Euro wieder heraus. Zuvor hatte er die Diebstahlssicherung entfernt. Das Diebesgut und die Vorgehensweise entsprach anderen Vorkommnissen aus jüngster Vergangenheit. Die daher notwendigen Folgemaßnahmen gegen denoffensichtlichen Mehrfachtäter förderten schließlich weitere 58 DVD ´s und CD ´s im Gesamtwert von mindestens 900 Euro zutage. Hierbei handelt es sich um Beute aus Ladendiebstählen. Zwei Tage später ertappte der gleiche Detektiv im gleichen Kaufhaus am Samstag (30. Oktober) einen 26-jährigen - bisher in Hessen nicht auffälligen - Marburger beim Diebstahl eines DVD- Players. Die weiteren Ermittlungen hierzu führten zu einem Geschäft im weiteren Innenstadtbereich. Der Verdacht des schwunghaften An- und vermutlich auch Verkaufs von Diebesgut aller Art indiesem Laden bestätigte sich bei einer anschließenden Durchsuchung. Die Kriminalpolizei Marburg stellte insgesamt 144 unterschiedlichste Artikel als offensichtliches Diebesgut sicher. Darunter befanden sich62 Handys, ein Diktiergerät, ein Laptop, zwei DVD- Player sowie verschiedene Fahrzeugzubehörteile, diverse Spirituosen und andere Elektrogeräte. Gegen den Geschäftsführer, einen 27-jährigen Mann aus Münchhausen und seinen Angestellten, einen 37-jährigen Marburger, dauern die Ermittlungen wegen Verdachts einer gewerbsmäßigen Hehlerei an. Ausreichende Haftgründe lagen gegen keinen der Beteiligten vor. | ||
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