Text von Dienstag, 27. July 2004
Hartz IV: Arbeitsdienst als Zivildienst-Ersatz? | ||
Marburg * (vic)
"Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist keine Zusammenlegung, sondern die Abschaffung von beidem", meint Martin Bongards vom Erwerbslosenkreis des DGB. Zusammen mit der AkademikerInnen-Solidarität Marburg (ASM) und dem Arbeitskreis "Erwerbslosigkeit und soziale Bürgerrechte" (ESBR) der Humanistischen Union (HU) hat der DGB-Erwerbslosenkreis am Montag (26. Juli) eine Veranstaltung zu den "Arbeitsmarktreformen" durchgeführt. Unter dem Motto "Menschenwürde, Ade?" war im sehr gut besuchten Kulturladen KFZ eine "Beratung zu Hartz IV und ALG II" angesagt. Dabei war auch der Marburger Rechtsanwalt Dr. Peter Hauck-Scholz als juristischer Experte zu gast. Im Rahmen des am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Hartz IV-Gesetzes sollen ab 1. Januar 2005 die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum "Arbeitslosengeld II" zusammengelegt werden. Dafür sind mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Kommunen gleich zwei Träger verantwortlich. Diese Konstruktion wird nach den Worten von Hauck-Scholz automatisch zu Chaos führen. Durch das ende Juni beschlossene Optionsgesetz können 69 Kommunen bundesweit in Modellversuchen die Betreuung der vom "Arbeitslosengeld II" betroffenen Langzeit-Arbeitslosen übernehmen. Auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf möchte eine derartige Option wahrnehmen. Doch bezweifelt der Rechtsanwalt, dass der Kreis wirklich in der Lage dazu ist. Grundsätzlich sei noch völlig offen, wer für die nächstes Jahr beginnenden Auszahlungen verantwortlich sei und welche Kommunen überhaupt optieren dürften. Jeder "arbeitsfähige" Erwerbslose muss nach dem neuen Hartz IV-Gesetz jede ihm angebotene "zumutbare Arbeitsgelegenheit" annehmen, erläuterte Bongarts. Nur dann werde der Arbeitslose auch als "hilfebedürftiger" anerkannt und habe Anspruch auf Leistungen. Ferner sei er dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, die "Hilfsbedürftigkeit" abzumildern oder aufzuheben. Der Gewerkschafter gab zu bedenken, dass dabei aber der größte Teil einer angenommenen Nebentätigkeit auf das neue Arbeitslosengeld II angerechnet werde: Der Freibetrag liege nur bei 15 %. Die übrigen 85 % des Verdienstes werden dann vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn jemand in einem Job 400 Euro verdiene, könne er dann nur 60 Euro behalten. Die übrigen 340 Euro werden mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Der Spruch "Arbeiten Lohnt sich" treffe hir nicht mehr zu, sagte Bongarts. Von einer Grundsicherung im Sinne des Existenzminimums könne daher keine Rede mehr sein. Vielmehr solle eine moderne Form von Arbeitsdienst geschaffen werden, um den bei einer möglichen Abschaffung der Wehrpflicht wegfallenden Zivildienst zu ersetzen, argwöhnte Hauck-Scholz. Der Regelsatz des Arbeitslosengelds soll 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten betragen. Wie zufällig entspricht das gerade einmal dem Sozialhilfe-Regelsatz, der niedriger ist als die bisherige Arbeitslosenhilfe. Nun ist dieser Satz aber im Gesetz festgeschrieben, was eine Anpassung erheblich erschwert. Dafür müsste der Bundestag dann extra eine Gesetzesänderung beschließen. Die Höhe dieses Betrages hält Hauck-Scholz für zu gering. Sie drücke Millionen Menschen unter die Armutsgrenze. Mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sei das unvereinbar. Ein formloser Antrag reicht nach Hauck-Scholz für das "Arbeitslosengeld II" aus. Man sei nicht verpflichtet, den datenschutzrechtlich sehr problematischen Fragebogen der BA zu benutzen. Lediglich der Arbeitgeberbogen sei vom Gesetz vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang erinnerte HU-Ortsvorsitzender Franz-Josef Hanke an die Drohungen von BA-Vize Heinrich Alt. Er habe den Erwerbslosen den Datenabgleich mit anderen Behörden und "Hausbesuche" angekündigt, falls sie die gut 100 Fragen auf den 16 Seiten nicht vollständig beantworten. In den Formularen würden aber viel weitergehende Fragen gestellt, die mit der Antragsstellung nichts zu tun hätten, kritisierte Hauck-Scholz. So solle man angeben, ob man vorher schon Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezogen habe. Auch Angaben über den Vermieter und Familienangehörige seien darin vorgesehen. Scharfe Kritik übte der Rechtsanwalt auch am vorgesehenen Instrument der "Zielvereinbarung" zwischen der Agentur und dem Leistungsempfänger. Verweigere der Arbeitslose ihren Abschluss, drohe ihm eine Kürzung seiner Bezüge um 30 Prozent. Unterschreibe er, fehle ihm jegliches rechtliche Instrumentarium zur Gegenwehr gegen nachfolgende Sanktionen. Durch das neue Gesetz werde der Rechtsschutz in unzulässigerweise eingeschränkt, erklärte der Jurist. So solle die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs aufgehoben werden. Weiterhin werde die gerichtliche Zuständigkeit paradoxerweise von den Verwaltungsgerichten auf die dafür nicht kompetenten und völlig überlasteten Sozialgerichte übertragen. Gegen derart ungerechte Gesetze sei neben juristischem auch politischer Widerstand notwendig. Dies wurde von zahlreichen Teilnehmern der anschließenden Diskussion hervorgehoben. Diese Veranstaltung könne dabei nur der Anfang zu weiteren politischen Aktionen sein. Eine Abschaffung des Sozialstaates und die Einschränkung der Menschenwürde müssten unbedingt verhindert werden. | ||
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