Text von Dienstag, 6. July 2004
Zwangsaushorchung: Striptease vor dem Arbeitsamt | ||
Marburg * (fjh)
Hundertausende haben 1983 und 1987 erfolgreich gegen eine sogenannte "Volkszählung" protestiert. Nicht zuletzt dank des Engagements von Marburger Datenschützern genießen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger seitdem ein Recht auf "informationelle Selbstbestimmung. Für Erwerbslose scheint dieses Grundrecht aber nicht zu gelten: Mit einer großangelegten Umfrageaktion möchte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg die Lebensverhältnisse ihrer "Kunden" ausforschen. Bei einer Veranstaltung des DGB Hessen hat Landesvorsitzender Stephan Körzell am Dienstag (22. Juni) inm Bürgerhaus Gießen-Kleinlinden den "Genossen" einen "Sturm der Entrüstung" prophezeit. Gegen die geplante Befragung der Erwerbslosen sei die einstige Volkszählung harmlos gewesen. 16 Seiten stark sind die Antragsformulare für das "Arbeitslosengeld II", die am Montag (19. Juli) an gut vier Millionen Menschen verschickt werden sollen. Ein Boykott wie bei der Volkszählung ist dabei aber nicht möglich. Wer die Bögen nicht, widersprüchlich oder nur mangelhaft ausgefüllt abgibt, erhält ab JAnuar 2005 kein Geld zum Lebensunterhalt. Bei der Vielzahl der erhobenen Daten war die Volkszählung gegenüber dieser Ausfragung nach Einschätzung der Humanistischen Union (HU) geradezu harmlos. Neben dem eigentlichen Antrag und Hinweisen zu den Pflichten der Antragsteller sowie einem Anschreiben an erwerbslose Leistungsbezieher enthält der Brief der Arbeitsagentur vier Zusatzbögen. Sie erfassen die Wohn-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Lebensumstände weiterer Personen in der so genannten "Bedarfsgemeinschaft" des jeweiligen Antragstellers. Daher betreffen die Ausforschungen nicht nur die Erwerbslosen selbst, sondern auch ihre Angehörigen und Mitbewohner. "Das Heftige daran ist die umfassende Erfassung aller Lebensbereiche", sagt Martin Bongards vom DGB-Erwerbslosenkreis. "Davon wird wahrscheinlich eine zweistellige Millionenzahl betroffen sein , denn die Fragen richten sich auch auf die Angehörigen der Antragsteller." Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte moniert, dass die Daten von Angehörigen auch mit deren Arbeitgebern abgeglichen werden sollen. Entgegen geltendem Recht sei er überhaupt nicht in die Vorbereitung dieser Befragungsaktion einbezogen worden. Die Software zur Auswertung des umfangreichen Datenmaterials befindet sich immer noch bei der TeleKom-Tochterfirma "T-Systems" in Entwicklung. Frühestens im Oktober will sie sich festlegen, ob sie den Termin Dezember einhalten kann. Aus der Furcht vor dem wahrscheinlichen Scheitern der fristgerechten Umsetzung erklären sich die Drohungen des BA-Vorstands Heinrich Alt, bei Unstimmigkeiten einen Datenabgleich mit den Finanzämtern oder gar Hausbesuche durchführen zu lassen. Alarmiert ist die HU auch wegen der Pläne des BA-Chefs Frank-Jürgen Weise, eine programmierbare "JobCard" mit allen Daten der Erwerbslosen einzuführen. Dabei hat das "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts vom Jahr 1987 jede unnötige Datenerhebung, die Informationsvernetzung verschiedener Behörden und jede Verwendung von Informationen zu anderen als den Erhebungszwecken verboten. All diese höchstrichterlichen Festlegungen hat die BA mit ihren Formularen massiv verletzt. | ||
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