Text von Dienstag, 5. Oktober 2004
Abschaffen: IHK gegen Gaststättenerrlaubnissteuer | ||
Marburg * (lyg/pm)
Gegen die Gaststättenerlaubnissteuer wendet sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel. In einem Brief an Landrat Robert Fischbach fordert die IHK-Gemeinschft Marburg-Biedenkopf die Abschaffung dieser Steuer. Das teilte IHK-Geschäftsführer Henner Geil am Dienstag (5. Oktober) mit. In dem Brief erläutert die IHK, dass der Landkreis Marburg-Biedenkopf - basierend auf dem Kommunalabgabengesetz (KAG) - die Gaststättenerlaubnissteuer bei jedem erhebt, der um Erlaubnis bittet, eine Gaststätte, eine Diskothek, Würstchenbude oder Bar eröffnen zu dürfen. Nach õ 8 des Kommunalabgabengesetzes wird den Landkreisen und kreisfreien Städten dieses Recht eingeräumt. Im Bereich der IHK-Kassel ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf der letzte Kreis, der über den 1. Januar hinaus diese Sondersteuer erhebt, heißt es in dem Schreiben. Die Stadt Kassel erhebe die Steuer ab dem nächsten Jahr nicht mehr, nachdem alle nordhessischen Landkreise sie bereits zwischen 2000 und 2002 abgeschafft haben. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf wird die Steuer je Quadratmeter genehmigter Fläche erhoben. Der Satz liegt hier zwischen 0,65 Euro bei Terrassen- und Gartenflächen. Für separate Barräume in Gaststätten- oder Beherbergungsbetrieben mit Sperzeitverkürzung beträgt es 11,50 Euro pro Quadratmeter. Der Mindestbetrag liegt bei 600 Euro. "Mit der Erhebung dieser Steuer verschlechtert der Landkreis den Tourismus- und Wirtschaftsstandort und benachteiligt unsere Region im Wettbewerb zu Nachbarregionen", betont die IHK. "Wer die Städte beleben und die Gäste zum Verweilen auffordern will, darf die Unternehmen nicht behindern, entsprechende Angebote zu machen. | ||
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