Text von Freitag, 16. April 2004
Neuer Freibetrag: Steuerentlastung für Alleinerziehende | ||
Marburg * (lyg/pm)
Auf neue steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende hat die Stadt Marburg am Freitag (16. April) hingewiesen . Für sie gibt es seit 2004 einen neuen Freibetrag. Mütter oder Väter, die allein mit einem oder mehreren Kindern in einem Haushalt leben, können danach 1.308 Euro von ihren zu versteuernden Einkünften absetzen. Dieser sogenannte "Entlastungsbetrag" löst den bisherigen Haushaltsfreibetrag ab. Er soll einen Ausgleich für die Mehrausgaben schaffen. Diesen Mehraufwand haben Alleinerziehende durch ihre Kinder. Ohne die neue Regelung würden Alleinerziehende durch den Wegfall des Haushaltsfreibetrags wie Singles besteuert. Der Haushaltsfreibetrag wird nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stufenweise abgeschmolzen. 2004 hätte dieser Freibetrag nur noch 1.188 Euro betragen. 2005 wäre er komplett entfallen. Proteste des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter, die auch durch eine Postkartenaktion des Gleichberechtigungsreferates der Stadt Marburg unterstützt wurden, konnten zumindestens den neuen Freibetrag für Alleinerziehende erstreiten. Im Vergleich zum vorher bestehenden Haushaltsfreibetrag ist der "Entlastungsbetrag" allerdings mit erheblichen Kürzungen für Alleinerziehende verbunden. Er beträgt weniger als 50 Prozent des ursprünglichen Haushaltsfreibetrags. Die neue Regelung benachteiligt damit Alleinerziehende gegenüber Kinderlosen und Ehepaaren. Außerdem dürfen nach der Neuregelung keine weiteren erwachsenen Personen mit in der Wohnung leben. Das betrifft etwa Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere Alleinerziehende. Der Verband Alleinerziehender fordert, den Betrag auf mindestens die Höhe des Grundfreibetrages von 7.664 Euro anzuheben. Ein Anspruch sollte seiner Ansicht nach auch beim Zusammenleben mit volljährigen kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt bestehen. Dennoch hat sich die Postkartenaktion nach Einschätzung der städtischen Frauenbeauftragten Christa Winter gelohnt. Immerhin konnte sie den ursprünglich geplanten Wegfall des Haushaltsfreibetrags verhindern. Alleinerziehende, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern in einem Haushalt wohnen, werden nach der neuen Regelung in die Steuerklasse 2 eingestuft. Sollten Alleinerziehende in die Steuerklasse 1 eingestuft worden sein, können sie dem Stadtbüro gegenüber eine Erklärung abgeben, dass sie alleine mit ihren Kindern in einem Haushalt wohnen. Dann müssen sie der für sie günstigeren Steuerklasse 2 zugeordnet werden. Probleme könnten nach der Neuregelung viele Alleinerziehende bekommen, die mit einer weiteren erwachsenen Person in einer Wohnung zusammenleben. Derzeit würden sie zu Unrecht in die Lohnsteuerklasse 2 eingeordnet und müssten möglicherweise beim Lohnsteuer-Jahresausgleich den Betrag zurückerstatten. Ihr Kommentar |
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