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Text von Freitag, 16. July 2004

> s o z i a l e s<
  
 Heimtierausweis: Mikro-Chip für Vierbeiner 
 Marburg * (fjh/pm)
Einen "Pass" für Hunde, Katzen und Frettchen müssen ihre Besitzer seit dem 3. Juli bei Reisen in andere europäische Länder vorweisen. Auf diese neue EU-Regelung hat das Veterinäramt des Landkreises Marburg-Biedenkopf am Freitag (16. Juli) aufmerksam gemacht.
Dieser sogenannte "Heimtierausweis" muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss mittels Tätowierung oder Micro-Chip identifizierbar sein. Die Kennzeichnungsnummer muss im Ausweis eingetragen sein.
Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Alle niedergelassenen Tierärzte im Kreis Marburg-Biedenkopf wurden zwischenzeitlich ermächtigt, die entsprechenden Heimtierausweise auszustellen.
In den EU-Mitgliedsstaaten Irland, Schweden und Vereinigtes Königreich gelten für eine Übergangsfrist von fünf Jahren die bisherigen schärferen Anforderungen an den Nachweis der Tollwutschutzimpfung und zusätzliche besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm und gegebenenfalls Zeckenbefall. Da die Verordnung nicht in allen Mitgliedsstaaten rechtzeitig umgesetzt werden konnte, gelten somit Übergangsregelungen bis zum 1. Oktober 2004. Das hat zur Folge, dass in der Zeit vom 3. Juli bis zum 30. September sowohl die alte als auch die neue Regelung anwendbar ist.
Als Kennzeichnung wird der Micro-Chip empfohlen. Dieser gilt als identifikationssicher. Bei einer Tätowierung ist nicht sicher gewährleistet ist.
Eine Übernahme der Daten des alten Impfausweises in den neuen Heimtierausweis ist ohne Durchführung einer neuen Tollwutimpfung möglich.
 
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