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Text von Mittwoch, 11. Februar 2004


 
Studienguthaben: Die Gentlemen bitten zur Kasse
  Marburg * (lyg)
Über das neue Studienguthabengesetz informierte das Präsidium der Philipps-Universität am Mittwoch (11.Februar). Künftig sollen so auch Langzeitstudierende ermittelt werden, die dann Studiengebühren zahlen müssen.
Bis zum Beginn des Vorlesungsbetriebs im Sommersemester wird die Universität jedem Studierenden einen gesetzlich vorgesehenen Guthabenbescheid oder einen Gebührenbescheid übermitteln. Dazu wird derzeit im Auftrag des hessischen Wissenschaftsministeriums ins neue Studierendenverwaltungssystem noch die Möglichkeit integriert, diese Bescheide automatisch zu erstellen.
Da die in der Vergangenheit erfassten Daten nicht in jedem Einzelfall ausreichend sein dürften, um den tatsächlichen "Kontostand" festzustellen, rechnet die Universität mit einer hohen Zahl von Widersprüchen.
Ein fünfseitiges Merkblatt, das bereits versandt wird, soll den Studierenden die anstehende Kontoklärung erleichtern. An Fallbeispielen wird hier erläutert, welche Ausnahmen es von der Geührenpflicht gibt. Es wird zum Beispiel erläutert in welcher Weise sich frühere Studiengang- und Fachwechsel, Beurlaubungen, Teilzeitstudien oder eine zeitweillige Exmatrikulation auf den Kontostand auswirken. Zwar können durch diese Informationen nicht alle Sonderfälle abschließend veranschaulicht werden. Die Universität geht allerdings davon aus, dass etwa 90 Prozent aller möglichen Fragen durch die Ausführungen beantwortet werden.
Für alle Studierenden, die darüber hinaus Beratung suchen, soll in der Zentralverwaltung eine Anlaufstelle eingerichtet werden. Zudem schafft auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) eine Beratungsstelle.


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