Text von Mittwoch, 2. Februar 2005
Fallen für Kinder: Schulschwänzen nach Trapper-Art | ||
Marburg * (fjh/pm)
Ungläubiges Erstaunen und Kopfschütteln rief ein Ermittlungsergebnis bei den Jugendsachbearbeitern der Polizeistation Marburg hervor. Vier Schüler einer Sonderschule hatten am Montag (24. Januar) ihr wiederholtes Schulschwänzen zu Einbrüchen, Sachbeschädigungen und Tierquälereien genutz. Das räumten sie in ihren Anhörungen nach eindringlichem Ermahnen selbst ein. Der Jugendsachbearbeiter hatte sich mit den Vieren nach ihrem mehrmaligen Schulschwänzen befasst. Er traute dann seinen Ohren kaum, als die aus Gießen und Breidenstein stammenden Kinder im Alter von einmal zehn und dreimal zwölf Jahren ihm den Tagesablauf vom Montag (24. Januar) schilderten. Statt zur Schule waren die Vier zu dem Schießgelände einer Jägervereinigung gegangen. Sie schnitten den Maschendrahtzaun mit einer Zange durch. Dann stahlen sie aus den Hallen und Unterständen vier sogenannte"Bärenfallen" zur Ausbildung von Jung-Jägern . Deren Funktionsfähigkeit überprüften sie mit zwei Hühnern und einem Hahn, die sie sich aus einer aufgebrochenen Voliere in der Nähe holten. Die Hühner starben, als die Fallen zuschnappten, in die sie gesteckt wurden. Der Hahn wehrte sich so kräftig, dass die Falle "nur" das Bein erwischte. Der flüchtende Hahn schleppte die Falle hinter sich her. Schließlich verfing er sich in einem engen Durchlass, wo sein Besitzer ihn fand. Doch das reichte den Jungen noch nicht. Sie nahmen die übrigen Fallen mit. Zwei davon "deponierten" sie auf dem Fußweg hinter ihrer Schule. Eine weitere stellten sie unter der Rutsche auf dem Pausenhof auf. Nach "Trapper-Art" sorgten sie durch das Abdecken der Fallen mit Laub für deren Unsichtbarkeit. Dem Jugendsachbearbeiter gelang es nach diesem "Geständnis" gottseiDank, alle Fallen vor dem Eintritt eines weiteren Schadens zu sichern. Den Rest der unbeaufsichtigten, ungenehmigten "Freizeit" nutzte einer der Schüler zum Einschlagen mehrerer Scheiben geschlossener Hochsitze für Jäger in der umliegenden Feldgemarkung. Die Kids wussten sehr wohl um ihr verbotenes Handeln, zuckten aber bei einer Nachfrage nach dessen Grund nur mit den Schultern. Das für diese Kinder verantwortliche Jugendamt erhielt Kenntnis von den Vorfällen. | ||
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