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Text von Freitag, 11. März 2005

> s o z i a l e s<
  
 BVLH zur ADG-Debatte: Auf dem Teppich bleiben! 
 Marburg * (fjh/pm)
Mehr Sachlichkeit in der Diskussion über das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH) am Freitag (11. März) gefordert. Diese Position hatte der BVLH-Vorsitzende Robert Antretter zuvor schon bei einem Parlamentarierabend der Lebenshilfe in Berlin vertreten.
Das ADG schlägt hohe Wellen. Insbesondere Wirtschaftsverbände blasen zum Großangriff gegen dieses Gesetzesvorhaben der rot-grünen Regierungskoalition. Auf ihrem Parlamentarierabend in Berlin appellierte die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, beim ADG "auf dem Teppich zu bleiben" und sich sachlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Vor mehr als 100 Bundestagsabgeordneten und Ministerienvertretern erinnerte Antretter daran, dass 1994 alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen für das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gestimmt hätten. "Alle waren sich auch darin einig, dass diese Verfassungsvorschrift als Aufruf an den Gesetzgeber zu verstehen ist, gegen die Diskriminierung behinderter Menschen vorzugehen.
Nun müsse die Politik endlich handeln, forderte der Lebenshilfe-Bundesvorsitzende. Solange in Deutschland Menschen wegen ihrer Behinderung keinen Versicherungsschutz erhalten und in Hotels als Gäste abgewiesen würden, sei ein zivilrechtliches ADG zwingend notwendig.
In diesem Zusammenhang kritisierte Antretter auch, dass die Lebenshilfe kaum noch zu Anhörungen des Bundestages eingeladen werde. Die Interessen eines Menschen mit geistiger Behinderung seien aber häufig andere als die eines Rollstuhlfahrers, eines blinden oder hörgeschädigten Menschen. Deshalb müssten alle Behinderungsgruppen bei Anhörungen berücksichtigt werden.
"Niemand käme auf die Idee, die Vertreter der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche oder des Zentralrats der Juden aufzufordern, sich auf einen Vertreter zu verständigen, meinte Antretter."
Erleichtert reagierte die Lebenshilfe dagegen auf eindeutige Signale der Parlamentarier, dass der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Enlastung der Kommunen im sozialen Bereich - kurz: KEG - keine Mehrheit im Bundestag finden werde. Mit dem KEG sollen die Hilfen für behinderte Menschen und ihre Familien abhängig gemacht werden von der Finanzkraft der Kommunen. Damit würde, so die Lebenshilfe, der Willkür Tür und Tor geöffnet.
 
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