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Text von Mittwoch, 26. Januar 2005

> s o z i a l e s<
  
 Teuflischer Spaß: Urteile wegen Körperverletzung 
 Marburg * (hjf)
Gleich zwei Anklagen wegen Körperverletzung sorgten am Dienstag (25. Januar) im Amtsgericht Marburg für Aufsehen. Schwere Körperverletzung lautete die Anklage in beiden Fällen. Auf der Anklagebank saßen vier junge Männer aus Marburg. Richter Rohner, die beiden Schöffen und der Staatsanwalt sahen sich einer Fülle von sehr verschiedenen Aussagen gegenübergestellt.
In dem einen Streitfall hatte einer der Angeklagten, ein junger auszubildender Kaufmann, eine 20-jährige Schwangere mit einer Teufelsmaske erschreckt. "Ich hab' das so im Fernsehen gesehen und wollte das mal ausprobieren", erklärte er dem Gericht. Die Frau bekam es so mit der Angst zu tun, dass sie weinend und zitternd zusammenbrach. Sie und ihr ungeborenes Kind kamen aber nicht zu Schaden. Ihr Ehemann sorgte sich um seine schwangere Frau und wurde sehr wütend. Er begann, den Maskenträger zu beschimpfen. Dieser zog seine Maske ab und entschuldigte sich bei seinem Opfer. Daraufhin kamen Freunde und ein Bruder des Täters an den Tatort, die ihrerseits den Angeklagten bedroht sahen. Der Bruder schlug den Ehemann der Erschreckten mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Mit 500 Euro Bußgeld für den Maskenträger und 1500 Euro Bußgeld für den Bruder des Angeklagten, ging dieser "Spaß" aber noch glimpflich für alle Beteiligten aus.
Schwieriger war die Sache dagegen im zweiten Anklagepunkt gegen die vier Männer. Dabei hatte ein 27-jähriger Rohstoffhändler gemeinsam mit zwei Brüdern und einem Freund einen 31-jährigen Marburger in seiner Wohnung aufgesucht. Nach Aussagen des Angeklagten wollte er - wie schon verschiedene Male zuvor - Kokain bei dem Kläger erwerben. Der Bruder des Täters wurde wütend über die Kokainsucht seines jüngeren Bruders. Deswegen sei er aus seinem Auto in die Wohnung des Opfers gestürmt. Dort habe er den vermeintlichen Dealer mit Faustschlägen zusammengeschlagen. Das Opfer selbst beteuerte dagegen, niemals mit Kokain innerhalb seiner Wohnung Handel getrieben zu haben. Vielmehr sei der Angeklagte mit drei Helfern in seine Wohnung eingedrungen. Dort hätten sie ihn mit Baseballschlägern und einem Messer bedroht und mit Fäusten geschlagen, weil er ihnen kein Haschisch verkaufen wollte. Ein zum Tatzeitpunkt in der Wohnung weilender Gast des Klägers war dem Gericht vermutlich keine große Hilfe. Er sagte aus, dass er von zwei Männern gezwungen wurde, im Flur der Wohnung zu bleiben und nichts gesehen habe. Dass der Kläger der eintreffenden Polizei die Wohnungstür nicht geöffnet und das Wohnungslicht gelöscht habe, begründete er mit der Angst, dass die Täter zurückgekommen seien.
Gegen zwei der vier Angeklagten wurde das Verfahren vorläufig eingestellt, da ihnen das Gericht eine direkte Tatbeteiligung nicht nachweisen konnte. Die beiden Hauptangeklagten erhielten in Zusammenlegung mit früheren Haftstrafen je acht und achtzehn monatige Gefängnisstrafen auf Bewährung. Zusätzlich muss jeder noch 600 Euro als Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
 
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