Text von Freitag, 18. Februar 2005
Zulagen-Streit: 0 ist nicht immer gleich 0 | ||
Marburg * (sts)
Auf Erhalt der Zulagen für seine Urlaubszeit 2004 klagte ein Oberarzt des Marburger Universitätsklinikums am Freitag (18. Februar) vor dem Arbeitsgericht. "Wir haben hier eine Tariflücke und brauchen nun eine Lücken füllende Auslegung der Gesetze", fasste Arbeitsgerichtsdirektor Hans-Gottlob Rühle die Situation zusammen. Die Entlohnung eines Arztes setzt sich aus seinem Grundgehalt und den Zulagen für Not-, Nacht- und andere Zusatzdienste zusammen. Im Urlaub oder im Krankheitsfall wird das Grundgehalt weitergezahlt. Dabei wird für die Zulagen ein Durchschnittswert berechnet. Als Grundlage für diese Berechnung gilt in der Regel das vorangegangene Arbeitsjahr. Der Chirurg hatte im Jahr 2003 Sonderurlaub beantragt, um sich an einem anderen Krankenhaus weiterzubilden. Damit entfiel für das Jahr 2004 formal die Berechnungsgrundlage für den Zulagenanteil. Der Kläger hatte als Berechnungsgrundlage das Jahr 2002 herangezogen und einen Betrag von 4.875 Euro für 28 Urlaubs- und 3 Krankheitstage geltend gemacht. "Die Wortlaut-Interpretation, der Durchschnitt von Null ist gleich Null, ist hier nicht im Sinne der Tarifpartner und der gesetzlichen Vorschriften", machte Rühle deutlich. Die Beklagte erklärte sich daraufhin bereit, einem Vergleich zuzustimmen und die geforderte Summe an den Kläger zu zahlen. Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte sie sich mit dem Oberarzt außergerichtlich auch auf die Bezahlung von 67 Überstunden geeinigt. Das entsprach einem Betrag von 1.724 Euro. "Sonder- oder Elternurlaub dürfen sich nicht nachteilig für den Betroffenen auswirken. Zweck der Gesetzesregelung ist es eine sinnvolle Berechnungsgrundlage, zu finden", gab Rühle den Parteien mit auf den Weg. Dann bat er den Oberarzt, doch noch einen Blick auf sein kürzlich gebrochenes und im Klinikum wieder hergestelltes Handgelenk zu werfen. Schließlich seien Richter auch nur Menschen und keine Maschinen, gab er schmunzelnd zu bedenken. | ||
Ihr Kommentar |
© 2004 by fjh-Journalistenbüro, D-35037 Marburg