Text von Mittwoch, 11. Mai 2005
Guter Grundsatz: Gleichberechtigung im Grundgesetz | ||
Marburg * (yvg/pm)
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In diesem Jahr wird es 56 Jahre alt. Das nimmt das Gleichberechtigungsreferat der Stadt Marburg zum Anlass, um auf die Verdienste der vier Frauen hinzuweisen, die neben 65 Männern an der Ausarbeitung des Grundgesetzes beteiligt waren. Nach langen Auseinandersetzungen im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates und der Mobilisierung von Frauen aus allen Gesellschaftsschichten erreichten die "Mütter des Grundgesetzes" am 18. Januar 1949, dass der Grundsatz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" einstimmig ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Zuvor waren die vier Frauen auf erbitterten Widerstand der Männer gestoßen. Dieser Artikel ist der Sozialdemokratin und Juristin Elisabeth Selbert zu verdanken. Die einstige Marburger Studentin wirkte an der Ausarbeitung des Grundgesetzes aktiv mit. Ihre Mitstreiterinnen waren Friederike Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum). Der Artikel 3 Absatz 2 ermöglicht es Frauen seitdem, ihre gleichberechtigte Teilhabe im Beruf und in der Gesellschaft einzufordern. Selbert ist 1896 in Kassel geboren und 1986 dort gestorben. Mitte der 20er Jahre studierte sie an der Philipps-Universität Rechtswissenschaften. Im November 1982 beschloss die Hessische Landesregierung, die Leistungen von Frauen durch einen Preis zu würdigen. Diese Auszeichnung erhielt den Namen "Elisabeth Selbert Preis". | ||
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