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Text von Freitag, 6. Mai 2005

> s o z i a l e s<
  
 Betrieb macht dicht: Klagen gegen Entlassungen 
 Marburg * (sts)
"Als Jurist rate ich ihnen weiter zu prozessieren, da der Fall einige höchst interessante Rechtsfragen aufwirft. Andererseits müssen sie sich fragen, was letztlich für sie dabei heraus kommt", meinte Richter Hans-Gottlob Rühle zu den fünf Klägern. Diese hatten am Freitag (6. Mai) gegen ihre betriebsbedingten Kündigungen seitens der Firma "Monopol Usbeck" geklagt In vier Fällen wies das Gericht die Klagen aber zurück.
Der Betrieb in der Marburger Frauenbergstraße wird zum 30. Juni stillgelegt, da kein neuer Investor gefunden werden konnte. Die Verwertung von Grundstück und Maschinen hat bereits begonnen.
Die fünf langjährigen Angestellten waren im Zuge der zweiten großen Entlassungswelle zum Februar 2005 gekündigt worden. Die Klagen richteten sich gegen eine vermeintlich falsche Sozialauswahl und formale Versäumnisse, die nicht mit den neuesten europäischen Richtlinien in Einklang zu bringen seien
Die Betriebsleitung begründete die Kündigungen mit dem Wegfall der Arbeitsplätze durch die Schließung ganzer Abteilungen. Im Zuge der dritten Entlassungswelle seien mittlerweile ohnehin auch die letzten Mitarbeiter gekündigt worden. Eine Chance auf Weiterbeschäftigung bestehe somit nicht mehr. Ffür Abfindungen konnten im Insolvenzplan auch lediglich 53.000 Euro für die gesamte Belegschaft veranschlagt werden.
Nur in einem Fall beraumte das Gericht einen neuen Kammertermin für den 2. September 2005 an, da der Mitarbeiter eine Berufsausbildung nachweisen konnte, jedoch als ungelernter Arbeiter entlassen worden war. "
"Hier muss noch geprüft werden, ob dem Betriebsrat bei seiner Anhörung die Ausbildung des Mitarbeiters bekannt war", gab Rühle den Beteiligten mit auf den Weg. In allen anderen Fällen seien keine groben Fehler in der Sozialauswahl festzustellen gewesen und somit blieben die Kündigungen wirksam.
 
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