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Text von Donnerstag, 30. November 2006

> s o z i a l e s<
  
 Hürden kritisiert: Zum tagZum Welttag der Behinderten 
 Marburg * (atn/pm)
Zum Welttag der Behinderten am Sonntag (3. Dezember) haben sich zwei bundesweit tätige Marburger Organisationen für einen Abbau von Barrieren stark gemacht. "Weg mit den Hindernissen!", fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH). Die Berufung spezieller Beauftragter für Barrierefreiheit im IT-Bereich hat der Arbeitskreis Barrierefreies Internet (AKBI) am Donnerstag (30. November) vorgeschlagen.
Menschen mit einer geistigen Behinderung stoßen im Alltag auf viele Hindernisse. Dabei geht es nicht um fehlende Fahrstühle oder zu hohe Bordsteinkanten, die Rollstuhlfahrern zu schaffen machen. Intellektuell beeinträchtigte Frauen und Männer haben große Schwierigkeiten, sich in einer immer komplizierter werdenden Umwelt zu orientieren. Sie sind auf eine verständliche Sprache in Verbindung mit Bildern und Symbolen angewiesen. Darauf hat die in Marburg ansässige Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Welttag behinderter Menschen aufmerksam gemacht.
"Von mehr Barrierefreiheit für geistig behinderte Menschen können alle profitieren", erklärte ihr Bundesvorsitzender Robert Antretter. "Oft gibt es ganz einfache Lösungen, die obendrein nicht viel kosten. Eine Speisekarte etwa, die alle Gerichte mit Foto zeigt, hilft auch ausländischen Touristen bei der Menü-Auswahl."
Über leicht zu bedienende Geräte oder Formulare frei von Amtsdeutsch - dafür aber in großer Schrift - würde sich jeder Bürger sicherlich freuen.
Die Lebenshilfe möchte hier mit gutem Beispiel vorangehen. In Bremen hat sie ein Übersetzungsbüro für verständlichere Texte eingerichtet. Unter www.lebenshilfe-angesagt.de sind im Internet Informationen in einfacher Sprache zu finden, die zudem vorgelesen werden. Auf diese Weise baut die Lebenshilfe Barrieren auch im Internet ab.
Jede größere IT-Abteilung sollte einen Beauftragten für Barrierefreiheit benennen. Diese Forderung hat derAKBI an Firmen, Behörden und andere größere Organisationen gerichtet.
"Das Internet und die Handhabung des Computers gehören heute nicht nur im Privatleben zum Alltag", erläuterte der AKBI-Vorsitzende Jens Bertrams zur Begründung. "Auch im Arbeitsleben gewinnt die Elektronische Datenverarbeitung immer mehr an Bedeutung. Ohne sie läuft kaum noch etwas."
Vielfach seien Internet-Auftritte von Firmen, aber auch Angebote in ihrem Intranet oder die Programme am Arbeitsplatz aber nicht für jeden uneingeschränkt bedienbar. "Dadurch werden Beschäftigte mit Behinderungen in ihren Arbeitsmöglichkeiten oft unnötig eingeschränkt", beklagte Bertrams.
Grund für derartige Behinderungen der behinderten Beschäftigten ist nach Erfahrungen des AKBI häufig die Unkenntnis gerade der IT-Experten im Unternehmen: Sie haben oft keine wesentlichen Kenntnisse über die technischen Bedingungen, die ihre behinderten Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz benötigen. Den Schwerbehinderten-Vertrauensleuten wiederum fehlen häufig die Kenntnisse im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. Deswegen möchte der AKBI beides in der Person eines spezifischen Beauftragten zusammenführen.
In Schulungen sollten die Beauftragten für Barrierefreiheit die wesentlichen Grundzüge der notwendigen Arbeitstechniken von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen erfahren. Außerdem sollten sie die eingesetzten Hilfsmittel und die Einschränkungen der Behinderten bei der Bedienung von Hard- und Software kennenlernen. Regelmäßig sollten sie sich darüber auch weiterbilden. Schließlich sei die Informationstechnik ein Bereich, in dem sehr häufig Änderungen stattfinden, begründete Bertrams seinen Vorstoß.
Zunächst möchte der AKBI seine Forderung auf freiwilliger Basis umgesetzt sehen. Unternehmen, die einen "Beauftragten für Barrierefreiheit" berufen, könnten damit ihre Sensibilität für die Belange Behinderter deutlich machen.
Zudem hält der AKBI diese Forderung auch für ein wünschenswertes Element von Zielvereinbarungen. In solchen Vereinbarungen treffen Behindertenverbände mit Firmen, Vereinen oder Behörden konkrete Absprachen zur Barrierefreiheit ihrer Informationstechnik. Ein Punkt könnte dabei nach Ansicht des AKBI auch die Benennung eines Beauftragten für Barrierefreiheit sein.
"Wenn jemand offiziell als Beauftragter für Barrierefreiheit benannt worden ist, dann hat er auch einen wichtigen Grund, sich um dieses Thema zu kümmern", hofft Bertrams. "Außerdem ist er dann als Ansprechpartner nach außen für behinderte Kundinnen und Kunden wie auch nach innen für behinderte Beschäftigte sichtbar. Wenn er sich dann auch noch um die notwendigen Kenntnisse in diesem Bereich bemüht, könnte das große Fortschritte für die Barrierefreiheit bringen."
 
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