Text von Mittwoch, 30. Mai 2007
Unentschuldbar: Im Suff mit Schreckschuss-Waffe | ||
Marburg * (fjh/pm)
Das Waffengesetz verbietet das Führen von Schreckschuss-Waffen in der Öffentlichkeit, sofern man nicht im Besitz eines sogenannten "kleinen Waffenscheins" ist. Wer trotzdem eine solche Waffe im Hosenbund führt, macht sich also strafbar. Wer das außerdem noch unter dem deutlichen Einfluss von alkoholischen Getränken macht, handelt zudem gefährlich. Möglicherweise führten mehr als 2,4 Promille zu unbedachten Reaktionen mit eventuell noch schwer wiegenderen Folgen. Im Falle eines 33-jährigen Marburgers ging genau diese Situation am Samstag (26. Mai) glimpflich aus. Bei der Sicherstellung der Waffe durch die Polizei blieb er glücklicherweise ruhig. Sein freiwilliger Alcotest ergab tatsächlich über 2,4 Promille. | ||
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