Text von Dienstag, 20. November 2007
Blick nach Hessen: Fraktionschefs wählten Wagner | ||
Marburg * (fjh/pm)
Dr. Christean Wagner ist neuer Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden-Konferenz. In diesem Amt löst der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag Joachim Herrmann aus Bayern ab. Wagner ist einstimmig in sein neues Amt gewählt worden. Der frisch gewählte Vorsitzende äußerte zu den Zielen seiner Amtsführung: "Die Fraktionsvorsitzenden-Konferenz kann in Zeiten der Großen Koalition im Bund einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Profil der Union als Kraft der Mitte zu schärfen. Gegen eine nach links gerückte SPD setzt die Union in den Ländern wie im Bund weiter auf eine Politik für Wachstum und Beschäftigung." Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen wolle er dies gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen öffentlich noch stärker zur Geltung bringen. "Ich freue mich auf diese gemeinsame Arbeit." Wagner bedankte sich für das Vertrauen seiner Unions-Kollegen. Seine Wahl zeige einmal mehr das hohe Ansehen, das die hessische Union bundesweit genieße. Als damaliger hessischer Justizminister war Wagner bereits bei den Koalitionsverhandlungen im Bund 2005 für den Bereich der Justiz-Politik mit der Federführung auf Unions-Seite betraut worden. Innerhalb der Grundsatzprogramm-Kommission der CDU zeichnete er verantwortlich für das Kapitel zu Staat, Innerer Sicherheit und Justiz. Derzeit leitet er eine Arbeitsgruppe der Bundes-CDU, die den rechtlichen und institutionellen Rahmen für ein "Solidarisches Bürgergeld" abstecken soll. Wagner ist außerdem Mitglied der CDU-Kommission "Deutsche Einheit", die neben einer Analyse des Einigungsprozesses Perspektiven für die Politik der kommenden Dekaden erarbeitet. Innerhalb der Bundes-CDU ist der Marburger überdies als stellvertretender Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) präsent. Die Fraktionsvorsitzenden-Konferenz dient dem regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch der Unions-Fraktionen des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags und der 16 Landtage. | ||
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