Text von Freitag, 8. Februar 2002
Marburg * (FJH)
Böse auf die Nase gefallen ist Hessens Innenminister Volker Bouffier. Die "Rasterfahndung" nach sogenannten Schläfern hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden ihm am Donnerstag (7. Februar) untersagt. Ein sudanesischer Student hatte erfolgreich gegen die Herausgabe seiner persönlichen Daten geklagt. Der CDU-Politiker möchte aber in die Berufung gehen. "Vorbeugende Verbrechensverhinderung" sei nach diesem Urteil - so Bouffier - nicht möglich. Rund 6.000 Studierende hat das Landeskriminalamt in Wiesbaden überprüft. Auch in Marburg wurde das "Schleppnetz" des Datenabgleichs mit vorgegebenem Raster nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon ausgelegt. Sogenannte "Schläfer" sollten durch die Datenerhebung aufgespürt werden. "Männlich, Muslim, Student technischer Fachrichtungen" - so etwa könnte das Raster definiert sein. Rund 4.500 Menschen ausländischer Herkunft sollen dem Vernehmen nach in Marburg überprüft worden sein. Ermittelt wurde in ganz Deutschland mit d ( s kein einziger Terrorist. Aus gutem Grunde haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Trennung von Polizei und Geheimdiensten verfügt: Sie wollten keine Geheime Staatspolizei (GeStaPo), die die Menschen bespitzelt, einschüchtert oder bei Nacht und Nebel verhafte wie einst zur Nazi-Zeit. Staatlicher Willkür setzt die Verfassung Grenzen durch die Beachtung der Menschenwürde als oberste Richtschnur staatlichen Handelns. Polizisten und - vor allem - Geheimdienste wollen am liebsten alles wissen. Das halten sie für ihre Aufgabe. Vor ihnen muss die persönliche Intimsphäre des Bürgers geschützt werden. Das verlangt das Grundgesetz. Wenn Volker Bouffier lieber von einem Generalverdacht gegen alle Muslime ausgeht als sich durch das Gerichtsurteil in seine Schranken verweisen zu lassen, dann steht er nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In den letzten Tagen hat es in der Mensa Unterschriftensammmlungen gegen die Schleppnetzfahndung gegeben. Studieerende und Bürger wollten von der Universitätsverwaltung und der Stadt wissen, ob ihre persönlichen Daen weitergegeben worden sind. Klare Antworten hat bisher niemand erhalten. Eine Frage müssen die Behörden den Bürgerinnen und Bürgern nun umgehend beantworten: Was geschieht jetzt mit den Daten, die da zum Zwecke ihrer Verknüfung gesammelt worden sind? |