Text von Freitag, 30. July 2004
Taschenspielertrick: Clements clevere Rechnung | ||
Marburg * (fjh)
Nun ist also amtlich, was Martin Bongards vom DGB-Erwerbslosenkreis schon bei der Informationsveranstaltung "Menschenwürde, ade?" am Montag (26. Juli) im Kulturladen KFZ gemutmaßt hatte: Die Bundesregierung möchte die Erwerbslosen bei der Umstellung auf das neue "Arbeitslosengeld II" um einen Monat leistungsbezug "behummsen". Die Arbeitslosenhilfe wird den Erwerbslosen bislang erst zum Monatsende überwiesen. Sozialhilfe hingegen wird schon jetzt zu Monatsbeginn ausgezahlt. ALG II als Ersatz für beide Leistungen wird nach dem Sozialgesetzbuch II ebenfalls am Monatsanfang fällig. Doch dann hätten Erwerbslose, die ihre Arbeitslosenhilfe für den Dezember erst zwischen den Jahren erhalten, schon Anfang Januar wieder geld bekommen. Diese "üppige" Ausstattung der Erwerbslosen war Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und seinen Berliner Bürokraten offenbar ein Dorn im Auge. Sie wollten bei der Umstellung von Arbeitslosenhilfe auf ALG II einfach einen Monat schlabbern. Wer Ende Dezember noch Arbeitslosenhilfe bekomt, der soll die nächste Zahhlung nach ihrem Willen erst Anfang Februar erhalten. Clements Ansicht nach sind Bezieher von Arbeitslosenhilfe Anfang Januar "noch nicht bedürftig im Sinne des Gesetzes". Arbeitslosengeld II wird wie Sozialhilfe nur bei Bedürftigkeit gezahlt. Was Clement da plant, das ist ein billiger Taschenspielertrick. Das ist auch dem Vorsitzenden der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufgefallen. "Es kann ja wohl nicht sein, dass es beim Übergang von der Arbeitslosenhilfe zum ALG II einen Monat lang überhaupt kein Geld für die Betroffenen gibt", sagte Frank Bsirske der "Berliner Zeitung" Auch ihm ist klar, dass diese Regelung sehr bewusst geplant worden ist. Mit ihr möchte Clement ein Monatseinkommen von mehreren Millionen Menschen einsparen. Der Wirtschaftsminister möchte den Bundeshaushalt auf Kosten der Erwerbslosen sanieren. Nicht nur das geringe Monatseinkommen von nur 345 Euro und die Abschöpfung von 85 Prozent ihrer Nebenverdienste sind schon ein dreister Griff in die Taschen der Hilfebedürftigen; mit der gewagten Interpretation von angeblich fehlender Hilfsbedürftigkeit wegen geringer Einkünfte im vorangegangenen Monat verstößt der Minister eindeutig gegen geltendes Recht. Seine Art, das eigene Konto zu Lasten anderer aufzubessern, beschreibt man in Ganovenkreisen mit bezeichnungen, die eines Bundesministers unwürdig sind. Aber eher ist wohl Wolfgang Clement des Postens eines Bundesministers unwürdig! | ||
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